Vertragsbedingungen Gesellschaftstanz (Stand März 2023)
1. Die Mitgliedschaft im Tanzclub beginnt mit der Anmeldung und der Annahme durch die Tanzschmiede zum ersten eines Monats (Beginn der Mitgliedschaft). Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern muss die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person auf der Anmeldung vorhanden sein. Jede angemeldete teilnehmende Person erhält eine Kopie des Vertrages. (Per Email, nur wenn angegeben)
2. Die Erstlaufzeit beträgt wahlweise 3, 6, 12 oder 24 Monate und verlängert sich automatisch um 1 Monat ,wenn nicht einen Monat vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
3. Die Beiträge belaufen sich bei einer Erstlaufzeit von 24 Monaten auf 35 EUR,bei einer Erstlaufzeit von 12 Monaten auf 40 EUR, bei einer Erstlaufzeit von 6 Monaten auf 45EUR, bei einer Erstlaufzeit von 3 Monaten auf 50EUR pro Person pro Monat oder bei einer Erstlaufzeit von 1 Monat auf 55EUR pro Person pro Monat. Nach Ablauf der Erstlaufzeit beträgt der Beitrag automatisch 55EUR pro Person pro Monat. Der Studierendenrabatt von 5€ im Monat wird nur gegen Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung und die Gültigkeit der ausgewiesenen Dauer gewährt. Bei weiterer Nicht-Vorlage verfällt der Rabatt automatisch und berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung.
4. Es ist möglich bis 5 Tage vor Ende der Erstlaufzeit diese schriftlich um eine weitere Laufzeitsdauer von 3, 6, 12 oder 24 Monaten zu verlängern. Dadurch rabattiert sich der Preis wieder auf die unter Punkt 3 angegebenen Preise.
5. Diese Beträge verstehen sich incl. gesetzt. Mehrwertsteuer und GEMA-Gebühren. Bei Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes erhöhen sich die Clubgebühren um diesen Wert.
6. Die Tanzschmiede garantiert 32 Unterrichtseinheiten im Kalenderjahr.
7. Die Tanzschmiede Deppermann wird ermächtigt diese Beiträge in monatlichen Raten zum 1. eines Monats per SEPA – Lastschrift einzuziehen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren fällt eine Bearbeitungsgebühr von 6,00 EUR pro Monat an. Bei Zahlungsverzug werden mit der 1. Mahnung 5 EUR, bei der 2. Mahnung 10 EUR, bei der 3. Mahnung 15EUR an Gebühren erhoben. Die bei Rückbuchung einer Banklastschrift auf unser Konto anfallenden Gebühren der Bank, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (5,00 EUR) der Tanzschmiede trägt in vollem Umfang die teilnehmende Person. Die Tanzschmiede ist berechtigt, den Vertrag bei der zweiten Rückbuchung durch einseitige Erklärung fristlos zu kündigen . Die anfallenden Kosten trägt die teilnehmende Person.
8. Für Garderobe und sonstige Wertgegenstände sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Für das Abhandenkommen solcher Gegenstände wird nicht gehaftet. Die Tanzschmiede macht darauf aufmerksam, dass Teile unserer Räume und des Außenbereichs sowie der Parkplatz aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.
9. Eine regelmäßige und pünktliche Teilnahme ist zur Erreichung des Unterrichtszweckes notwendig. Für versäumte Kurs- oder Tanzkreisstunden erfolgt keine anteilige Honorargutschrift.
10. Kurse können durch die Tanzschmiede aus zwingenden betrieblichen Gründen ganz oder teilweise zusammengelegt, verschoben oder abgebrochen werden. Bei einem Abbruch erfolgt eine anteilige Honorargutschrift. Ebenso ist die Wahl
des Tanzlehrenden der Tanzschmiede überlassen.
11. Sollte die Tanzschmiede durch eine politisch angeordnete Schließung keinen Unterricht gewährleisten können, werden die monatlichen Beiträge dennoch fällig. Die Teilnehmende Person ist dazu berechtigt, für die ausgefallene Zeit einen
Gutschein im Wert der gezahlten Beiträge zu erhalten. Der Anspruch auf das Ausstellen eines Gutscheins verfällt automatisch nach 4 Wochen nach Wiedereröffnung.
12. Im Falle grob ungebührlichen Verhaltens (Sachbeschädigung, Tätlichkeiten, Beleidigung…) kann eine teilnehmende Person vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf ganze oder anteilige
Honorarrückerstattung. Die Monatsbeiträge müssen in diesem Fall bis zum Ende der Laufzeit entrichtet werden.
13. Die auf der Anmeldung anzugebenden persönlichen Daten werden in einem betriebseigenen Computer und Mobiltelefon gespeichert, nur für unsere Zwecke verwendet und keinem Dritten zugänglich gemacht. Alle Änderungen der
persönlichen Daten (insbesondere Änderungen der Bankverbindung) sind umgehend der Tanzschmiede schriftlich mitzuteilen.
14. Bei Einberufung zur Bundeswehr oder zum Zivildienst bzw. bei Überschreitung der Entfernung von 50 km zur Tanzschule durch einen Umzug ist die Kündigung des Vertrages zum Ende des Folgemonats schriftlich möglich.
15. Bei Eintritt einer Krankheit oder Schwangerschaft mit ärztlich attestiertem dauerndem Tanzverbot ist die Kündigung des Vertrages zum Ende des Folgemonats schriftlich möglich. Rückwirkend ist dies nicht möglich. Bei Paaren betrifft dies
auch den Vertrag des Partners oder Partnerin. Eine freiwillige Unterbrechung aufgrund von Schwangerschaft ist bis zu 6 Monaten möglich. In dieser Zeit fallen keine Mitgliedsbeiträge an. Der Vertrag verlängert sich um die unterbrochene Zeit.
16. Der Vertrag kann bei Eintritt einer Krankheit mit ärztlich attestiertem zeitweisem Tanzverbot bis zu 3 Monate unterbrochen werden. In dieser Zeit fallen keine Mitgliedsbeiträge an. Der Vertrag verlängert sich um die unterbrochene Zeit.
17. Der Vertrag hat kein Widerrufsrecht, da dieser persönlich unterschrieben wird und der Vertrag in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wird.