r finden Sie alle Informationen über unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für befristete Tanzkurse:
1. Gegenstand der Vereinbarung ist die Teilnahme an dem vereinbarten Tanzkurs.
2. Die Teilnahmeberechtigung zu dem gebuchten Tanzkurs beginnt mit der 1. Tanzstunde und endet mit der letzten Tanzstunde.
3. Die Leitung der Tanzschule ist berechtigt, bei zu geringer Beteiligung an einem Kursus die bis dahin angemeldeten Teilnehmenden kurzfristig abzusagen oder gegebenenfalls einen Alternativkursus vorzuschlagen. Die Teilnehmenden erhalten ihre bisher geleisteten Zahlungen zurück bzw. auf ihren Wunsch eine Gutschrift über diesen Betrag zur Teilnahme an einem späteren Termin, sofern sie keinen Gebrauch vom Alternativvorschlag machen.
4. Für versäumte Stunden kann keine Rückzahlung des Honorars erfolgen. Soweit es unser Kursangebot zulässt, können Sie diese paarweise in parallel laufenden Kursen vor- oder nachholen. Dies geht nur nach vorheriger Absprache mit Ihrem/Ihrer Tanzlehrer/in.
5. Die Tanzschule übernimmt bei einer Anmeldung als Single keine Garantie für das Vorhandensein eines ständigen Tanzpartners oder Tanzpartnerin, ist jedoch bemüht, bei einem nicht ausgeglichenen Kurses, einen geeigneten Tanzpartner oder Tanzpartnerin zu finden.
6. Wird die Kursgebührt nicht per SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht, ist die Kursgebühr mit Unterzeichnung des Vertrags, spätestens 3 Tage vor Kursbeginn zur Zahlung fällig.
7. Die Rechte der nutzenden Person aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Tanzschule übertragbar.
8. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
9. Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden.
10. Die Anmeldung zum Kurs ist rechtsverbindlich und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Honorars bis spätestens zur 1. Unterrichtsstunde (auch bei Minderjährigen laut Taschengeldparagraph). Telefonische bzw. mündliche Anmeldungen sind ebenso rechtsverbindlich.
11. Eine Abmeldung wird nur anerkannt, wenn diese schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) bis zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgt. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Kurshonorars fällig. Bei Abmeldung ab dem 4. Tag vor Kursbeginn oder bei Nichtantritt ist das volle Kurshonorar zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zugang der Abmeldung. Sollte der Kurs durch Gutscheine oder Gutscheincodes gebührenfrei oder stark rabattiert gewesen sein und nicht angetreten oder 4 Tage vor Kursbeginn abgemeldet werden, fällt auch dabei eine Bearbeitungsgebühr von 50% des ansonsten kostenpflichtigem Kurshonorars an.
12. Die bei Rückbuchung einer Banklastschrift auf unser Konto anfallenden Gebühren der Bank, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (5,00 EUR) der Tanzschmiede tragen in vollem Umfang die Teilnehmenden. Die Tanzschmiede ist berechtigt, den Vertrag bei der zweiten Rückbuchung durch einseitige Erklärung fristlos zu kündigen . Die anfallenden Kosten tragen die Teilnehmenden.
13. Die im Kurs erlernten Schrittfolgen, Figuren, Choreographien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte – insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt.
14. Für Garderobe und sonstige Wertgegenstände sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Für das Abhandenkommen solcher Gegenstände wird nicht gehaftet. Die Tanzschmiede macht darauf aufmerksam, dass Teile unserer Räume und des Außenbereichs sowie der Parkplatz aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.
Vertragsbedingungen Gesellschaftstanz (Stand Januar 2025)
Die Mitgliedschaft im Tanzclub beginnt mit der Anmeldung und der Annahme durch die Tanzschmiede Deppermann GmbH zum ersten eines Monats (Beginn der Mitgliedschaft). Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern muss die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person auf der Anmeldung vorhanden sein. Jede angemeldete teilnehmende Person erhält eine Kopie des Vertrages. (Per Email, nur wenn angegeben)
Die Erstlaufzeit beträgt wahlweise 1, 3, 6, 12 oder 24 Monate und verlängert sich automatisch um 1 Monat ,wenn nicht einen Monat vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Die Beiträge belaufen sich bei einer Erstlaufzeit von 24 Monaten auf 45 EUR,bei einer Erstlaufzeit von 12 Monaten auf 50 EUR, bei einer Erstlaufzeit von 6 Monaten auf 50 EUR, bei einer Erstlaufzeit von 3 Monaten auf 55 EUR pro Person pro Monat oder bei einer Erstlaufzeit von 1 Monat auf 65 EUR pro Person pro Monat. Nach Ablauf der Erstlaufzeit beträgt der Beitrag automatisch 65 EUR pro Person pro Monat. Der Studierendenrabatt von 5€ im Monat wird nur gegen Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung und die Gültigkeit der ausgewiesenen Dauer gewährt. Bei weiterer Nicht-Vorlage verfällt der Rabatt automatisch und berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung.
Es ist möglich bis 5 Tage vor Ende der Erstlaufzeit diese schriftlich um eine weitere Laufzeitdauer von 3, 6, 12 oder 24 Monaten zu verlängern. Dadurch rabattiert sich der Preis wieder auf die unter Punkt 3 angegebenen Preise.
Diese Beträge verstehen sich inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer und GEMA-Gebühren. Bei Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes erhöhen sich die Clubgebühren um diesen Wert. Das monatliche Kurshonorar bei fortlaufenden Kursen setzt sich aus einem Zwölftel einer Jahresgebühr zusammen. Kalendermonate mit Ferienanteil sind hierbei berücksichtigt, weshalb kein Anspruch auf Preisminderung in solchen Monaten besteht.
Die Tanzschmiede garantiert 32 Unterrichtseinheiten im Kalenderjahr.
Die Tanzschmiede Deppermann GmbH wird ermächtigt diese Beiträge in monatlichen Raten zum 1. eines Monats per SEPA – Lastschrift einzuziehen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren fällt eine Bearbeitungsgebühr von 6,00 EUR pro Monat an. Bei Zahlungsverzug werden mit der 1. Mahnung 5 EUR, bei der 2. Mahnung 10 EUR, bei der 3. Mahnung 15 EUR an Gebühren erhoben. Die bei Rückbuchung einer Banklastschrift auf unser Konto anfallenden Gebühren der Bank, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (5,00 EUR) der Tanzschmiede trägt in vollem Umfang die teilnehmende Person. Die Tanzschmiede ist berechtigt, den Vertrag bei der zweiten Rückbuchung durch einseitige Erklärung fristlos zu kündigen . Die anfallenden Kosten trägt die teilnehmende Person.
Für Garderobe und sonstige Wertgegenstände sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Für das Abhandenkommen solcher Gegenstände wird nicht gehaftet. Die Tanzschmiede macht darauf aufmerksam, dass Teile unserer Räume und des Außenbereichs sowie der Parkplatz aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.
Eine regelmäßige und pünktliche Teilnahme ist zur Erreichung des Unterrichtszweckes notwendig. Für versäumte Kursoder Tanzkreisstunden erfolgt keine anteilige Honorargutschrift.
Kurse können durch die Tanzschmiede aus zwingenden betrieblichen Gründen ganz oder teilweise zusammengelegt, verschoben oder abgebrochen werden. Bei einem Abbruch erfolgt eine anteilige Honorargutschrift. Ebenso ist die Wahl des Tanzlehrenden der Tanzschmiede überlassen.
Im Falle grob ungebührlichen Verhaltens (Sachbeschädigung, Tätlichkeiten, Beleidigung…) kann eine teilnehmende Person vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf ganze oder anteilige Honorarrückerstattung. Die Monatsbeiträge müssen in diesem Fall bis zum Ende der Laufzeit entrichtet werden.
Die auf der Anmeldung anzugebenden persönlichen Daten werden in einem betriebseigenen Computer und Mobiltelefon gespeichert, nur für unsere Zwecke verwendet und keinem Dritten zugänglich gemacht. Alle Änderungen der persönlichen Daten (insbesondere Änderungen der Bankverbindung) sind umgehend der Tanzschmiede schriftlich mitzuteilen.
Bei Eintritt einer Krankheit oder Schwangerschaft mit ärztlich attestiertem dauerndem Tanzverbot ist die Kündigung des Vertrages zum Ende des Folgemonats schriftlich möglich. Rückwirkend ist dies nicht möglich. Bei Paaren betrifft dies auch den Vertrag des Partners oder Partnerin. Eine freiwillige Unterbrechung aufgrund von Schwangerschaft ist bis zu 6 Monaten möglich. In dieser Zeit fallen keine Mitgliedsbeiträge an. Der Vertrag verlängert sich um die unterbrochene Zeit.
Der Vertrag kann bei Eintritt einer Krankheit mit ärztlich attestiertem zeitweisem Tanzverbot bis zu 3 Monate unterbrochen werden. In dieser Zeit fallen keine Mitgliedsbeiträge an. Der Vertrag verlängert sich um die unterbrochene Zeit.
Der Vertrag hat kein Widerrufsrecht, da dieser persönlich unterschrieben wird und der Vertrag in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Vertragsbedingungen Fitness (Stand November 2024)
Die Mitgliedschaft im Tanzclub beginnt mit der Anmeldung und der Annahme durch die Tanzschmiede zum ersten eines Monats (Beginn der Mitgliedschaft). Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern muss die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person auf der Anmeldung vorhanden sein. Jede angemeldete teilnehmende Person erhält eine Kopie des Vertrages. (Per Email, nur wenn angegeben)
Die Laufzeit beträgt wahlweise 1, 3, 6, 12 oder 24 Monate und verlängert sich automatisch um 1 Monat ,wenn nicht einen Monat vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Die Beiträge belaufen sich bei einer Laufzeit von 3 Monaten auf 39,50 EUR pro Person pro Monat. Bei einer Laufzeit von 6 Monaten auf 36,50 EUR pro Person pro Monat. Bei einer Laufzeit von 12 Monaten auf 32,50 EUR pro Person pro Monat. Nach Ablauf der Erstlaufzeit beträgt der Beitrag automatisch 44,50 EUR pro Person pro Monat.
Es ist möglich bis 5 Tage vor Ende der Erstlaufzeit diese schriftlich um eine weitere Laufzeitdauer zu verlängern. Dadurch rabattiert sich der Preis wieder auf die unter Punkt 3 angegebenen Preise.
Diese Beträge verstehen sich incl. gesetzt. Mehrwertsteuer und GEMA-Gebühren. Bei Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes erhöhen sich die Clubgebühren um diesen Wert. Das monatliche Kurshonorar bei fortlaufenden Kursen setzt sich aus einem Zwölftel einer Jahresgebühr zusammen. Kalendermonate mit Ferienanteil sind hierbei berücksichtigt, weshalb kein Anspruch auf Preisminderung in solchen Monaten besteht.
Die Tanzschmiede garantiert 32 Unterrichtseinheiten im Kalenderjahr.
Die Tanzschmiede Deppermann wird ermächtigt diese Beiträge in monatlichen Raten zum 1. eines Monats per SEPA – Lastschrift einzuziehen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren fällt eine Bearbeitungsgebühr von 6,00 EUR pro Monat an. Bei Zahlungsverzug werden mit der 1. Mahnung 5 EUR, bei der 2. Mahnung 10 EUR, bei der 3. Mahnung 15 EUR an Gebühren erhoben. Die bei Rückbuchung einer Banklastschrift auf unser Konto anfallenden Gebühren der Bank, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (5,00 EUR) der Tanzschmiede trägt in vollem Umfang die teilnehmende Person. Die Tanzschmiede ist berechtigt, den Vertrag bei der zweiten Rückbuchung durch einseitige Erklärung fristlos zu kündigen . Die anfallenden Kosten trägt die teilnehmende Person.
Für Garderobe und sonstige Wertgegenstände sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Für das Abhandenkommen solcher Gegenstände wird nicht gehaftet. Die Tanzschmiede macht darauf aufmerksam, dass Teile unserer Räume und des Außenbereichs sowie der Parkplatz aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.
Eine regelmäßige und pünktliche Teilnahme ist zur Erreichung des Unterrichtszweckes notwendig. Für versäumte Kurs- oder Tanzkreisstunden erfolgt keine anteilige Honorargutschrift.
Kurse können durch die Tanzschmiede aus zwingenden betrieblichen Gründen ganz oder teilweise zusammengelegt, verschoben oder abgebrochen werden. Bei einem Abbruch erfolgt eine anteilige Honorargutschrift. Ebenso ist die Wahl des Tanzlehrenden der Tanzschmiede überlassen.
Sollte die Tanzschmiede durch eine politisch angeordnete Schließung keinen Unterricht gewährleisten können, werden die monatlichen Beiträge dennoch fällig. Die Teilnehmende Person ist dazu berechtigt, für die ausgefallene Zeit einen Gutschein im Wert der gezahlten Beiträge zu erhalten. Der Anspruch auf das Ausstellen eines Gutscheins verfällt automatisch nach 4 Wochen nach Wiedereröffnung.
Im Falle grob ungebührlichen Verhaltens (Sachbeschädigung, Tätlichkeiten, Beleidigung…) kann eine teilnehmende Person vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf ganze oder anteilige Honorarrückerstattung. Die Monatsbeiträge müssen in diesem Fall bis zum Ende der Laufzeit entrichtet werden.
Die auf der Anmeldung anzugebenden persönlichen Daten werden in einem betriebseigenen Computer und Mobiltelefon gespeichert, nur für unsere Zwecke verwendet und keinem Dritten zugänglich gemacht. Alle Änderungen der persönlichen Daten (insbesondere Änderungen der Bankverbindung) sind umgehend der Tanzschmiede schriftlich mitzuteilen.
Bei Einberufung zur Bundeswehr oder zum Zivildienst bzw. bei Überschreitung der Entfernung von 50 km zur Tanzschule durch einen Umzug ist die Kündigung des Vertrages zum Ende des Folgemonats schriftlich möglich.
Bei Eintritt einer Krankheit oder Schwangerschaft mit ärztlich attestiertem dauerndem Tanzverbot ist die Kündigung des Vertrages zum Ende des Folgemonats schriftlich möglich. Rückwirkend ist dies nicht möglich. Bei Paaren betrifft dies auch den Vertrag des Partners oder Partnerin. Eine freiwillige Unterbrechung aufgrund von Schwangerschaft ist bis zu 6 Monaten möglich. In dieser Zeit fallen keine Mitgliedsbeiträge an. Der Vertrag verlängert sich um die unterbrochene Zeit.
Der Vertrag kann bei Eintritt einer Krankheit mit ärztlich attestiertem zeitweisem Tanzverbot bis zu 3 Monate unterbrochen werden. In dieser Zeit fallen keine Mitgliedsbeiträge an. Der Vertrag verlängert sich um die unterbrochene Zeit.
Der Vertrag hat kein Widerrufsrecht, da dieser persönlich unterschrieben wird und der Vertrag in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Vertragsbedingungen Kindertanzen (Stand Oktober 2024)
Die Mitgliedschaft im Tanzclub beginnt mit der Anmeldung und der Annahme durch die Tanzschmiede zum ersten eines Monats (Beginn der Mitgliedschaft). Bei minderjährigen Schülern muss die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf der Anmeldung vorhanden sein. Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Kopie des Vertrages. (Per Email, nur wenn angegeben)
Die Erstlaufzeit beträgt wahlweise 1, 3 oder 6 Monate und verlängert sich automatisch um 1 Monat ,wenn nicht einen Monat vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Die Beiträge belaufen sich bei einer Erstlaufzeit von 6 Monaten auf 30 EUR, bei einer Erstlaufzeit von 3 Monat auf 35 EUR und bei einer Erstlaufzeit von 1 Monat auf 40 EUR pro Person pro Monat. Bei “Geschwisterkind“ (25 EUR pro Monat) gelten die gleichen Vertragsbedingungen wie beim zuerst angemeldeten Kind, auch wenn das “Geschwisterkind“ später angemeldet wird. Dieses bezieht sich auf die Erstvertragslaufzeit und den möglichen Kündigungszeitpunkt. Nach Ablauf der Erstlaufzeit beträgt der Beitrag automatisch 40 EUR pro Person pro Monat.
Es ist möglich bis 5 Tage vor Ende der Erstlaufzeit diese schriftlich (Formular in der Tanzschmiede oder Email) um eine weitere Laufzeitdauer von 3 oder 6 Monaten zu verlängern. Dadurch rabattiert sich der Preis wieder auf die unter Punkt 3 angegebenen Preise.
Diese Beträge verstehen sich incl. gesetzt. Mehrwertsteuer und GEMA-Gebühren. Bei Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes erhöhen sich die Clubgebühren um diesen Wert.
Die Tanzschmiede garantiert 32 Unterrichtseinheiten im Kalenderjahr.
Die Tanzschmiede Deppermann wird ermächtigt diese Beiträge in monatlichen Raten zum 1. eines Monats per SEPA – Lastschrift einzuziehen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR pro Monat an. Bei Zahlungsverzug werden mit der 1. Mahnung 10 EUR, bei der 2. Mahnung 15 EUR, bei der 3. Mahnung 20 EUR an Gebühren erhoben. Die bei Rückbuchung einer Banklastschrift auf unser Konto anfallenden Gebühren der Bank, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (5,00 EUR) der Tanzschmiede trägt in vollem Umfang der Teilnehmer. Die Tanzschmiede ist berechtigt, den Vertrag bei der zweiten Rückbuchung durch einseitige Erklärung fristlos zu kündigen . Die anfallenden Kosten trägt der Teilnehmer.
Für Garderobe und sonstige Wertgegenstände sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Für das Abhandenkommen solcher Gegenstände wird nicht gehaftet. Die Tanzschmiede macht darauf aufmerksam, dass Teile unserer Räume und des Außenbereichs aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.
Eine regelmäßige und pünktliche Teilnahme ist zur Erreichung des Unterrichtszweckes notwendig. Für versäumte Kurs- oder Tanzkreisstunden erfolgt keine anteilige Honorargutschrift.
Kurse können durch die Tanzschmiede aus zwingenden betrieblichen Gründen ganz oder teilweise zusammengelegt, verschoben oder abgebrochen werden. Bei einem Abbruch erfolgt eine anteilige Honorargutschrift. Ebenso ist die Wahl des Trainers/Tanzlehrers der Tanzschmiede überlassen.
Im Falle grob ungebührlichen Verhaltens (Sachbeschädigung, Tätlichkeiten, Beleidigung…) kann ein Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf ganze oder anteilige Honorarrückerstattung. Die Monatsbeiträge müssen in diesem Fall bis zum Ende der Laufzeit entrichtet werden.
Die auf der Anmeldung anzugebenden persönlichen Daten werden in einem betriebseigenen Computer und Mobiltelefon gespeichert, nur für unsere Zwecke verwendet und keinem Dritten zugänglich gemacht. Alle Änderungen der persönlichen Daten (insbesondere Änderungen der Bankverbindung) sind umgehend der Tanzschmiede schriftlich mitzuteilen.
Sollte die Tanzschmiede durch eine politisch angeordnete Schließung keinen Unterricht gewährleisten können, werden die monatlichen Beiträge dennoch fällig. Die Teilnehmende Person ist dazu berechtigt, für die ausgefallene Zeit einen Gutschein im Wert der gezahlten Beiträge zu erhalten. Der Anspruch auf das ausstellen eines Gutscheins verfällt automatisch nach 4 Wochen nach Wiedereröffnung.
Der Vertrag hat kein Widerrufsrecht, da dieser persönlich unterschrieben wird und der Vertrag in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wird.
Der Vertrag kann bei Eintritt einer Krankheit mit ärztlich attestiertem zeitweisem Tanzverbot bis zu 3 Monate unterbrochen werden. In dieser Zeit fallen keine Mitgliedsbeiträge an. Der Vertrag verlängert sich um die unterbrochene Zeit.